AGB’s
DEUTSCH
Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhalten zwischen der RISA Hutwerkstatt AG (Verkäufer) und ihren Kunden (Käufer).
1.2 Sie kommen zur Anwendung, wenn keine anders lautenden Bestimmungen vertraglich vereinbart wurden.
1.3 Soweit sie keine anderen Bestimmungen enthalten, gelten die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechtes (OR).
1.4 Diesen AGB entgegenstehenden Bestimmungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote aus Katalogen und Internetseiten der RISA Hutwerkstatt AG sind unverbindlich. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und RISA-Eigenfabrikationen können nicht zurück genommen werden.
2.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen des Käufers innerhalb einer Frist von 15 Arbeitstagen ab Zugang anzunehmen. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme des Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich, auf dem Postweg oder per E-Mail bestätigt oder die Lieferung ausführt. Ausreichend ist die Absendung der Bestätigung oder der Ware innerhalb dieser Frist.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Vertragsgegenstand wird nur die Ware, die vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt bzw. auf die Bestellung des Käufers hin versandt wird.
3.2 Zeichnungen, Abbildungen und sonstige Produktebeschreibungen -insbesondere in den Katalogen- sind unverbindlich. Druckfehler, Design- und technische Änderungen sind möglich.
4. Offerten und Muster
4.1 Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten.
4.2 Musteranfertigungen werden In Rechnung gestellt und können nicht zurück genommen werden.
5. Preise
5.1 Der Verkäufer behält sich Preisänderungen vor. Der Preis bei Bestellung ist jedoch verbindlich.
5.2 Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizerfranken (CHF) exkl. MWST.
5.3 Zoll und Umsatzsteuer für Waren, die ins EU-Ausland versandt werden, hat der Käufer zu tragen. Die Waren werden in diesem Fall umsatzsteuerfrei geliefert und die Preise verstehen sich ohne Zoll und Umsatzsteuer.
5.4 Für die Bestellungen gelten folgende Kleinmengenzuschläge: Warenwert bis CHF 100.00/CHF 12.50, Warenwert bis CHF 250.00/CHF 10.00, Warenwert bis CHF 500.00/CHF 8.00, Warenwert über CHF 500.00 franko. Änderungen bleiben vorbehalten.
6. Faktura und Zahlung
6.1 Die Fakturierung erfolgt am Tag der Lieferung. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizerfranken (CHF).
6.2 Käufer in der Schweiz erhalten die Rechnung mit der Ware mitgeliefert. Die Rechnung ist ausschliesslich mit dem beigelegten Einzahlungsschein zu begleichen.
6.3 Käufer ausserhalb der Schweiz haben die Bankbeziehung, die auf der Rechnung aufgedruckt ist, zu verwenden. Gebühren für die Überweisung gehen zu Lasten des Käufers. Schecks werden nicht akzeptiert.
6.4 Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise netto, zahlbar innert 30 Tagen ab Fakturadatum. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
7. Lieferung und Versicherung
7.1 Die Lieferung erfolgt in der Regel ab Lager. Spezialanfertigungen und Produkte aus der RISA-Eigenkollektion benötigen eine Produktionsfrist von 15 Arbeitstagen.
7.2 Sollte ein Artikel in den üblichen Lieferfristen nicht verfügbar sein, informiert der Verkäufer umgehend den Käufer über die zu erwartende Lieferzeit. Der Verkäufer behält sich das Recht einer Teillieferung vor, insoweit dies einer effizienten Abwicklung der Gesamtlieferung dient. Für die Nachlieferung werden in dem Fall keine zusätzlichen Versandkosten fällig.
7.3 Die üblichen Versandkosten gehen zu Lasten des Verkäufers. Die Kosten für Spezial- und Eilsendungen und Sendungen ins Ausland gehen zu Lasten des Käufers und werden separat ausgewiesen.
7.4 Versichert wird die Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und nur auf dessen Kosten.
7.5 Sollten Transportschäden an der Ware festgestellt werden, bitten wir den Empfänger unverzüglich Schadensmeldung gegenüber dem Frachtführer (Versanddienst) zu machen.
8. Verzug des Käufers und Neukunden
8.1 Sofern der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. Ist der Verkäufer nach vorheriger schriftlicher Mahnung berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen. Auch wenn bei Vertragsabschluss andere Zahlungs- und Lieferkonditionen vereinbart worden sind.
8.2 Für Beträge, die später als 30 Tage nach Fakturadatum bezahlt werden, kann ein Verzugszins von 8% p.a. erhoben werden. Ab der 2. Mahnung wird zusätzlich eine Mahngebühr von Fr. 20.00 erhoben.
8.3 Bei Neukunden ist der Verkäufer berechtigt, eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Bis zum Vorliegen der entsprechenden Informationen werden Lieferungen nur gegen Vorauszahlung geliefert.
8.4 Die vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
9. Prüfung und Mängelrüge
9.1 Der Käufer hat die Beschaffenheit der Ware sofort, spätestens jedoch 7 Tagen nach Erhalt zu prüfen.
9.2 Mängel, die bei dieser Prüfung erkennbar sind, sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Mängel, die bei dieser Prüfung nicht erkennbar sind und erst später erkannt werden (verdeckte Mängel), sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
9.3 Der Käufer hat dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, die Berechtigung der Mängelrüge an Ort und Stelle zu prüfen.
9.4 Jede Haftung für Mängel erlischt innert einem Jahr nach Versand der Ware.
10. Schadenersatz und Ersatzlieferung
10.1 Handelsübliche, oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen wie Materialbeschaffenheit, Farbe, Design etc. können nicht beanstandet werden.
10.2 Die Haftung für mangelhafte Ware kann sich höchstens auf den Wert der gelieferten Ware gemäss Faktura erstrecken. Weitergehende Schadenersatzansprüche werden nicht anerkannt.
10.3 Der Verkäufer ist berechtigt, für mangelhafte Ware, innert angemessener Frist einwandfreien Ersatz zu liefern. In diesem Fall sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
10.4 Die Schadenersatzforderung erlischt in jedem Fall bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter, ohne unsere schriftliche Zustimmung.
10.5 Normale Abnutzungs- und Gebrauchsspuren werden nicht als Mängel akzeptiert.
11. Verzug des Verkäufers
11.1 Bei Lieferverzögerungen, wie z.B. höhere Gewalt, Verkehrsstörungen sowie sonstige nicht zu vertretende Ereignisse, kann kein Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
11.2 Ist die Lieferung durch das Verschulden von Vorlieferanten verzögert oder unterblieben, so hat der Verkäufer dafür nicht einzustehen.
12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Alle Rechtsbeziehungen des Käufers mit dem Verkäufer unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist der Geschäftssitz des Verkäufers.
RISA Hutwerkstatt AG, Februar 2013